Häufige Fragen & Antworten (FAQ)

In unseren FAQ finden Sie kurz die wichtigsten Infos zu Preisen, Ablauf und Sicherheit.

FAQ

Was kostet ein Gerüst?

Pauschale Preisauskünfte ohne Detailkenntnisse sind unseriös und bieten Ihnen keine echte Planungssicherheit. Ein  Standardgerüst kann durch bauliche Besonderheiten oder statische Anforderungen exponentiell teurer werden als zunächst angenommen.

Vermeiden Sie Planungsfehler: Statt zu schätzen, kalkulieren wir für Sie kostenlos und exakt – entweder nach einer kurzen Besichtigung oder direkt auf Basis Ihrer Baupläne. Nur so erhalten Sie ein verlässliches Festpreis-Angebot für Ihre Finanzierung.

Die Mietzeit beginnt grundsätzlich mit der Fertigstellung und Übergabe des Gerüsts an Sie. Wichtig: Dies gilt auch für Bauabschnitte. Sobald ein Teilbereich fertiggestellt ist und genutzt werden kann, beginnt hierfür die Miete – unabhängig vom Rest des Gebäudes.
Die Miete endet an dem Tag, zu dem Sie das Gerüst schriftlich freimelden (Abmeldung). Das Datum in Ihrer E-Mail oder im Formular ist bindend.

Die Standzeit wird in Kalendertagen berechnet. Eine Abrechnungswoche hat bei uns 7 Tage.
Die genauen Konditionen zur Grundvorhaltezeit sind in Ihrem individuellen Angebot festgelegt.
Bitte prüfen Sie dort die vereinbarte Mietdauer

Nach Ablauf der Grundvorhaltezeit läuft die Miete als unbefristetes Mietverhältnis weiter. 
Das dient Ihrer Planungssicherheit: Das Gerüst bleibt unbefristet stehen, damit Ihre Arbeiten ohne Unterbrechung weitergehen können. Es gibt kein festes Enddatum – Sie allein bestimmen, wie lange Sie das Gerüst nutzen. Die Mietzeit endet erst, wenn Sie das Gerüst aktiv schriftlich freimelden.


Standardmäßig setzen wir beim Abbau provisorische Kunststoffkappen ein.
Wichtiger Hinweis: Dies ist eine reine Sicht-Abdeckung. Sie stellt keinen vollwertigen Verschluss dar! Sie bietet weder Wärmedämmung (bei WDVS) noch einen garantierten Schutz gegen Feuchtigkeitseintritt.

Wenn Sie eine fachgerechte, gedämmte und wasserdichte Versiegelung wünschen, muss dies zwingend durch Ihren Fassadenbauer  erfolgen.

Alternative ohne Bohren: Auf Wunsch bieten wir eine spezielle Gerüstabstützung an, sodass die Fassade gar nicht erst angebohrt werden muss. Diese Sonderleistung muss im Vorfeld beantragt werden.



Nein, auf keinen Fall. Aus versicherungsrechtlichen und statischen Gründen dürfen Gerüste ausschließlich von uns als qualifiziertem Fachbetrieb verändert werden. Jeder eigenmächtige Eingriff (z.B. Entfernen von Belägen, Lösen von Ankern oder Kupplungen) führt zum sofortigen Erlöschen der Betriebserlaubnis und der Sicherheit.

Wichtig: Sollten Sie feststellen, dass Handwerker oder Dritte Teile des Gerüsts verändert oder entfernt haben, kontaktieren Sie uns bitte sofort, bevor das Gerüst weiter betreten wird. Wir kommen kurzfristig vorbei, um die Sicherheit wiederherzustellen oder Umbauten fachgerecht durchzuführen.

Wenn das Gerüst auf öffentlichem Grund (Gehweg, Straße) steht: Ja.

Unser Service: Wir beantragen diese Genehmigung automatisch für Sie bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde.

Der Grund: In der Genehmigung werden oft technische Auflagen gemacht (z.B. Passantentunnel, Warnleuchten, spezielle Absperrungen). Da diese Auflagen direkten Einfluss auf die Bauweise und die Kosten haben, ist es effizienter, wenn wir das direkt abwickeln. So vermeiden wir unnötigen Papierkram für Sie und können die Anforderungen sofort fachgerecht im Angebot berücksichtigen.

Bitte melden Sie das Gerüst immer schriftlich (vorzugsweise per E-Mail) frei. Telefonische Abmeldungen können wir leider nicht akzeptieren.

Der Grund dient Ihrer Abrechnungssicherheit: Wir benötigen einen festen Nachweis für das Mietende, um Ihnen eine korrekte und prüffähige Schlussrechnung erstellen zu können. Das Datum Ihrer schriftlichen Abmeldung ist der Stichtag für den Miet-Stopp. So gibt es keine Diskussionen über das Datum.

Wir empfehlen eine Vorlaufzeit von ca. 2 Wochen.

So können wir Ihr Projekt optimal in unsere Logistik einplanen und den Wunschtermin garantieren. Bei dringenden Notfällen oder kleineren Bauvorhaben ist oft auch ein kurzfristigerer Start möglich – sprechen Sie uns einfach an.

Ja, als Privatkunde profitieren Sie. Sie können 20 % der Lohnkosten (Arbeitsleistung) steuerlich geltend machen (§ 35a EStG).

Unser Service für Sie: Wir erstellen Ihnen automatisch eine steueroptimierte Schlussrechnung, in der die Lohnkosten separat ausgewiesen sind. Damit können Sie den Beleg direkt bei Ihrer Steuererklärung einreichen und bares Geld sparen. Hinweis: Voraussetzung ist, dass Sie die Rechnung per Überweisung bezahlen.

Wir arbeiten standardmäßig mit kumulierten Rechnungen (Abschlagszahlungen) gemäß VOB.
Das bedeutet: Jede neue Rechnung listet die gesamte bisher erbrachte Leistung transparent auf, zieht die bereits geleisteten Zahlungen ab und weist den aktuellen Zahlbetrag aus.

Ihr Vorteil: Dies garantiert Architekten, Bauleitern und der Buchhaltung maximale Übersicht über den aktuellen Leistungsstand und vermeidet Abrechnungsfehler.

Ihre Frage ist nicht dabei?

Rufen Sie uns einfach an (02252 / 830 508) oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

schmitz favicon 512
Nach oben scrollen